Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung[…]…
Schlagwort: Betriebliche Altersversorgung
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Betriebliche Altersversorgung – und die Altersteilzeit
Altersteilzeit kann nach den Bestimmungen einer betrieblichen Versorgungsordnung als Teilzeitbeschäftigung und nicht als Vollzeit zu behandeln sein. So auch in dem hier[…]…
Ablösung einer betrieblichen Versorgungszusage
Dem Anspruch eines Versorgungsempfängers auf richtige Berechnung seiner Ausgangsrente auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung – und damit die Überprüfung der Wirksamkeit einer[…]…
Teilzeitbeschäftigung – und die Höhe der betrieblichen Altersversorgung
Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung[…]…
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Betriebliche Altersversorgung – und die Altersteilzeit
Altersteilzeit kann nach den Bestimmungen einer betrieblichen Versorgungsordnung als Teilzeitbeschäftigung und nicht als Vollzeit zu behandeln sein. So auch in dem hier[…]…
Teilzeitbeschäftigung – und die Höhe der betrieblichen Altersversorgung
Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung[…]…
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Betriebliche Altersversorgung – und die Altersteilzeit
Altersteilzeit kann nach den Bestimmungen einer betrieblichen Versorgungsordnung als Teilzeitbeschäftigung und nicht als Vollzeit zu behandeln sein. So auch in dem hier[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Betriebliche Altersversorgung – und die Altersteilzeit
Altersteilzeit kann nach den Bestimmungen einer betrieblichen Versorgungsordnung als Teilzeitbeschäftigung und nicht als Vollzeit zu behandeln sein. So auch in dem hier[…]…
Teilzeitbeschäftigung – und die Höhe der betrieblichen Altersversorgung
Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung[…]…
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Teilzeitbeschäftigung – und die Höhe der betrieblichen Altersversorgung
Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung[…]…
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Betriebliche Altersversorgung – und die Altersteilzeit
Altersteilzeit kann nach den Bestimmungen einer betrieblichen Versorgungsordnung als Teilzeitbeschäftigung und nicht als Vollzeit zu behandeln sein. So auch in dem hier[…]…
Teilzeitbeschäftigung – und die Höhe der betrieblichen Altersversorgung
Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung[…]…
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Betriebliche Altersversorgung – und die Altersteilzeit
Altersteilzeit kann nach den Bestimmungen einer betrieblichen Versorgungsordnung als Teilzeitbeschäftigung und nicht als Vollzeit zu behandeln sein. So auch in dem hier[…]…
Teilzeitbeschäftigung – und die Höhe der betrieblichen Altersversorgung
Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung[…]…
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Betriebliche Altersversorgung – und die Altersteilzeit
Altersteilzeit kann nach den Bestimmungen einer betrieblichen Versorgungsordnung als Teilzeitbeschäftigung und nicht als Vollzeit zu behandeln sein. So auch in dem hier[…]…
Die Lebensversicherung als Direktversicherung – und ihre Besteuerung
Außerrechnungsmäßige und rechnungsmäßige Zinsen aus einem Lebensversicherungsvertrag mit Kapitalzahlung im Erlebens- und Todesfall sind sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 EStG, sofern die Lebensversicherung als Direktversicherung ausgestaltet ist und die Voraussetzungen einer Steuerfreistellung nach § 20 Abs. 1 Nr. …
Teilzeitbeschäftigung – und die Höhe der betrieblichen Altersversorgung
Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung[…]…
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Betriebliche Altersversorgung – und die Altersteilzeit
Altersteilzeit kann nach den Bestimmungen einer betrieblichen Versorgungsordnung als Teilzeitbeschäftigung und nicht als Vollzeit zu behandeln sein. So auch in dem hier[…]…
Die Altersklausel in der betrieblichen Versorgungsordnung
Eine betriebliche Versorgungsregelung kann wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Höchstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts …
Auszahlung aus einem Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung
Wird ein Teil der Abfindung eines Arbeitnehmers im Wege der Entgeltumwandlung dem arbeitnehmerfinanzierten Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktzusage zugeführt, liegt im Zeitpunkt der Entgeltumwandlung insoweit kein Zufluss von Arbeitslohn vor. Dem Merkmal der Außerordentlichkeit steht nicht entgegen, …
Betriebliche Altersversorgung – und die Anrechnung einer Ausgleichszahlung
Eine als Abfindung von der Arbeitgeberin an den Arbeitnehmer geleistete Ausgleichszahlung darf nicht auf das betriebliche Ruhegehalt angerechnet werden. Die als Abfindung von der Arbeitgeberin an den Arbeitnehmer geleistete Ausgleichszahlung darf bei der Bemessung des Ruhegehalts nicht zulasten des Arbeitnehmers …
Abfindung – und die Entgeltumwandlung
Wird ein Teil der Abfindung eines Arbeitnehmers im Wege der Entgeltumwandlung dem arbeitnehmerfinanzierten Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktzusage zugeführt, liegt im Zeitpunkt der Entgeltumwandlung insoweit kein Zufluss von Arbeitslohn vor. Erst mit der Auszahlung des Versorgungsguthabens aus …
Teilzeitbeschäftigung – und die Höhe der betrieblichen Altersversorgung
Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung[…]…
Ablösung einer betrieblichen Versorgungszusage
Dem Anspruch eines Versorgungsempfängers auf richtige Berechnung seiner Ausgangsrente auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung – und damit die Überprüfung der Wirksamkeit einer[…]…
Ablösung einer planmäßigen Überversorgung
Liegt ein Fall der planmäßigen Überversorgung vor, können im öffentlichen Dienst die Anforderungen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung die Anpassung von Versorgungsregelungen,[…]…
Die betriebliche Versorgungszusage – und ihre Ablösung
Dem Anspruch eines Versorgungsempfängers auf richtige Berechnung seiner Ausgangsrente auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung – und damit die Überprüfung der Wirksamkeit einer Ablösung einer früheren, günstigeren Versorgungsordnung – kann der Einwand der Verwirkung aus § 242 BGB nicht entgegengehalten werden. …
Ablösung einer betrieblichen Versorgungszusage
Dem Anspruch eines Versorgungsempfängers auf richtige Berechnung seiner Ausgangsrente auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung – und damit die Überprüfung der…
Betriebliche Altersversorgung – und die Altersgrenze für zunächst befristet beschäftigten Arbeitnehmer
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung, wonach befristet Beschäftigte nicht und Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, nur dann versorgungsberechtigt sind,[…]…
Betriebliche Altersversorgung – und die ursprünglich befristet beschäftigten Arbeitnehmer
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung, wonach befristet Beschäftigte nicht und Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, nur dann versorgungsberechtigt sind, wenn sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist dahin zu verstehen, dass …
Gesamtzusagen – undder arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz
Wenn und soweit Regelungen in Gesamtzusagen gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, führt die unzulässige Gruppenbildung allein zu einem Anspruch im Zusammenspiel mit der vom Arbeitgeber geschaffenen kollektiven Regelung auf Anpassung nach oben. Aus dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt sich …
Die (erneute) Hochzeit im vorgezogenen Rentenalter
Soweit eine betriebliche Versorgungsordnung einen vorzeitigen Ruhestand mit Versorgungsleistungen bereits mit der Vollendung des 50. Lebensjahres ohne versicherungsmathematische Abschläge wegen der vorgezogenen[…]…
Betriebsrente – und die Hochzeit im Rentenalter
Soweit eine Versorgungsordnung einen vorzeitigen Ruhestand mit Versorgungsleistungen bereits mit der Vollendung des 50. Lebensjahres ohne versicherungsmathematische Abschläge wegen der vorgezogenen Inanspruchnahme ermöglicht, ist der Ausschluss einer Hinterbliebenenversorgung nach § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG unter dem Gesichtspunkt …
Der Streit um zukünftige Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung – und die Feststellungsklage
Erstrebt der Arbeitnehmer die hinreichend bestimmte Feststellung (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), dass er bzw. seine Ehefrau, die er konkret bezeichnet, Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat, so begehrt er mit diesem Antrag die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses, an …
Altersdiskriminierung bei der Betriebsrente – und das Verbot geltungserhaltender Reduktion
Abgrenzbare Teile in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Versorgungsordnung bestehend aus einer wegen des Alters diskriminierenden und einer nicht diskriminierenden Regelung führen zu keiner Gesamtunwirksamkeit der Klausel nach den Grundsätzen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion. Da das Unionsrecht keine Gesamtunwirksamkeit einer solchen …