Erziehungsurlaub – und die Wartezeitregelung der betrieblichen Altersversorgung

Kind

Eine Wartezeitregelung für einen Besitzstandsbetrag der betrieblichen Altersversorgung, nach der nicht umlagefähige Ruhenszeiten ohne Entgeltanspruch auch wegen Erziehungsurlaubs oder Elternzeit nicht mitzählen, führt nicht zu einer unzulässigen mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten …

Erziehungsurlaub – und die Wartezeitregelung der betrieblichen Altersversorgung

Kind

Eine Wartezeitregelung für einen Besitzstandsbetrag der betrieblichen Altersversorgung, nach der nicht umlagefähige Ruhenszeiten ohne Entgeltanspruch auch wegen Erziehungsurlaubs oder Elternzeit nicht mitzählen, führt nicht zu einer unzulässigen mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten …

Die Vorruhestandsregelung im Sozialplan – und die Benachteiligung wegen Teilzeit

Stempeluhr

Die Betriebsparteien verfügen bei der Ausgestaltung von Sozialplänen über Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume, die Typisierungen und Pauschalierungen einschließen. Allerdings müssen sie hierbei den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 Abs. 1 BetrVG beachten. 

Dieser auf das allgemeine Gleichheitsgrundrecht des Art. 3 Abs. …

Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins – und ihre Verjährung

BundesarbeitsgerichtKapitalisierte Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins gegen einen insolventen Arbeitgeber unterliegen einer 30-jährigen Verjährungsfrist. Die Ansprüche und Anwartschaften der Berechtigten gegen den Arbeitgeber, die mit der Insolvenzeröffnung kraft Gesetzes auf den Pensions-Sicherungs-Verein als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung übergehen, sind …

Verschlechterung der betrieblichen Altersversorgung in einem Konzern

Frankfurt SkylineBei der Prüfung sachlich-proportionaler Gründe für eine verschlechternde Regelung der noch nicht erdienten dienstzeitabhängigen Zuwächse („dritte Stufe“) ist auf die tatsächlichen Umstände und wirtschaftlichen Verhältnisse im Konzern abzustellen. Bei einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung legt der Arbeitgeber fest, für welchen Personenkreis …

Betriebliche Altersversorgung per Gesamtzusage – und das ruhegeldfähiges Monatsentgelt

Lohn

Grundsätzlich sind die Betriebs- und Tarifvertragsparteien nicht daran gehindert, (neue) Zulagen und Vergütungsbestandteile einzuführen, die nach der ursprünglichen Versorgungszusage nicht ruhegeldfähig sind. Eine ruhegeldrelevante Erhöhung der Tabellenvergütung über die tarifliche Dynamisierung hinaus ist eine vom Recht nicht geschützte Erwartung der …

Betriebliche Invalidenrente – nur bei Ausscheiden aus dem Dienst

Geldscheine

Die für einen Anspruch auf Invalidenrente nach einer Ruhegeldbetriebsvereinbarung erforderliche rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses greift jedenfalls dann nicht unverhältnismäßig in die Freiheit der Arbeitsplatzwahl der Arbeitnehmer ein, wenn die Invalidität durch den Rentenbescheid des gesetzlichen Sozialversicherungsträgers nachgewiesen ist. Betriebsvereinbarungen sind …