Die freie Heilfürsorge für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen ist kraft Landesgesetzes wirksam auf Aufwendungen begrenzt, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit dienen.
In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall streiten die Beteiligten darüber, ob das beklagte Land im Rahmen der …