Die nicht begründete Revisionsverwerfung

Aus dem Umstand, dass der Bundesgerichtshof die Verwerfung der Revision nicht begründet hat, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden.

Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht…

Die (erneute) Gegenvorstellung

Einer Gegenvorstellung fegkt zumindest dann das Rechtsschutzinteresse, wenn sie sich gegen einen Beschluss richtet, mit dem eine (frühere) Gegenvorstellung als unzulässig verworfen wurde, weil diese sich gegen eine nicht abänderbare Entscheidung (hier: Beschluss über eine Anhörungsrüge) richtete. Ist die (frühere) …

Heilung einer Gehörsverletzung

Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen1 und vermittelt den Beteiligten einen umfassenden Anspruch, über den gesamten Prozessstoff kommentarlos und ohne Einschränkungen unterrichtet zu werden2. Maßgebend …