Verfassungsbeschwerde gegen eine Anhörungsrüge

Die Entscheidung über die Anhörungsrüge selbst ist lediglich dann tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde, wenn sie eine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer bewirkt. Beruft sich der Beschwerdeführer dagegen lediglich auf eine Perpetuierung vorgeblich bereits bewirkter Grundrechtsverstöße, ist eine solche eigenständige Beschwer nicht dargetan …

Die zweite Anhörungsrüge

Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge verworfen worden ist, ist nicht statthaft und somit unzulässig 1. So auch in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Der Bundesgerichtshof hat mit …

Die unterbliebene Anhörungsrüge

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Beschwerdeführer den Rechtsweg nicht erschöpft hat (§ 90 Abs. 2 BVerfGG). Der Beschwerdeführer hat den Rechtsweg nicht erschöpft, wenn er es versäumt hat, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO zu erheben. …

Der genervte Bundesgerichtshof

Wenn das Gericht eine andere Rechtsauffassung einnimmt, als der Antragsteller sich dies wünscht, stellt diese keine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar. Und wenn der Bundesgerichtshof von der Anhörungsrüge so richtig genervt ist, liest sich das so: Der …