Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat – und ihre rentenrechtliche Berücksichtigung

Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde einer Frau nicht zur Entscheidung angenommen, der die rentenrechtliche Berücksichtigung …

Transparenz bei der Riester-Rente

Seit Beginn diesen Jahres ist es für alle Anbieter von geförderten privaten Altersvorsorgeprodukten Pflicht, alle anfallenden Kosten auf einem Produktinformationsblatt auszuweisen. Die Einführung dieses Produktinformationsblattes ist zwingend im Altersvorsorgegesetz-Verbesserungsgesetz vorgesehen, das am 24. Juni 2013 verabschiedet worden ist. Mit diesem……

DDR-Rentenzeiten für Bestandsübersiedler

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die geänderte Bewertung in der DDR zurückgelegter rentenversicherungsrechtlicher Zeiten von Personen, die vor dem 18.05.1990 aus der DDR in die damalige Bundesrepublik übersiedelten, nicht zur Entscheidung angenommen. InhaltsübersichtDie gesetzliche RegelungRentenanwartschaften und die EigentumsgarantieRückwirkende BewertungsänderungAllgemeiner……

Die Stasi-Rente

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren bei ihm anhängigen Verfassungsbeschwerden bekräftigt, dass die nur begrenzte Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus dem Sonderversorgungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit in die gesetzliche Rentenversicherung der BRD (§ 7 Abs. 1 AAÜG i.d.F. des 2….…

Die Rentenbesteuerung bleibt

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das zum 1.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz richteten, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Alterseinkünftegesetz führte einen Systemwechsel hin zu einer nachgelagerten Besteuerung ein, so dass Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus……

Späte Ehe – und die Witwenrente

Eine im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zusätzliche Voraussetzung für die Zahlung der Witwen-/Witwerrente, dass der versorgungsberechtigte Mitarbeiter die Ehe vor der Vollendung seines 60. Lebensjahres geschlossen haben muss, ist unwirksam. Diese sogenannte Spätehenklausel stellt eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters …