Sozialplanabfindung – und ihre Verrechenbarkeit mit einem gezahlten Nachteilsausgleich

Abfindungen aufgrund eines Sozialplans und aufgrund eines gesetzlichen Nachteilsausgleichs sind verrechenbar.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall beschloss die beklagte Arbeitgeberin im März 2014, den Beschäftigungsbetrieb des klagenden Arbeitnehmers stillzulegen. Über die damit verbundene Massenentlassung unterrichtete sie den Betriebsrat. …

Abfindung nach Altersteilzeit

Ein Anspruch auf eine tarifliche Abfindung kann voraussetzen, dass nach Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses tatsächlich eine Rentenkürzung eintritt. Einem Abfindungsanspruch steht in diesem Fall entgegen, dass der Kläger nach Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte gemäß §

Sozialplan wegen Betriebsänderung – und Abfindungsansprüche aufgrund einer zusätzlichen Betriebsvereinbarung

Jedenfalls dann, wenn die Betriebsparteien anlässlich einer Betriebsänderung ihrer Pflicht zur Aufstellung eines Sozialplans nachgekommen sind, können sie daneben eine eigenständige kollektivrechtliche Regelung treffen, die im Interesse des Arbeitgebers Mitarbeiter motivieren soll, freiwillig, etwa durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages, aus dem …