Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Umsetzung ist, dass der Aufgabenbereich des neuen Dienstpostens dem abstrakten Aufgabenbereich des statusrechtlichen Amtes entspricht.
Ein Anspruch auf die Übertragung eines konkret funktionellen Amtes besteht als solcher nicht und lässt sich auch nicht aus den …