Durchsuchung bei einem Dritten – und die Bekanntgabe der Begründung der Durchsuchungsanordnung

Dem von einer Durchsuchungsmaßnahme nach § 103 StPO betroffenen Dritten ist grundsätzlich bei Vollzug der Maßnahme eine Ausfertigung des Anordnungsbeschlusses mit vollständiger Begründung auszuhändigen.

Die Bekanntgabe der (vollständigen) Gründe kann in Ausnahmefällen bei einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs oder entgegenstehender schutzwürdiger …

Arbeiten in Frankreich

Bietet der Arbeitsmarkt in Deutschland nicht die passende Arbeitsstelle, bleibt die Möglichkeit, sich jenseits der Grenzen nach einer Beschäftigung umzusehen. Besonders innerhalb der Europäischen Union ist das Arbeiten relativ unkompliziert. Für die Arbeitssuche der Deutschen sind insbesondere die angrenzenden Staaten …

Werbungskosten eines Gerichtsvollziehers

Hat ein Gerichtsvollzieher ein Büro im Einfamilienhaus, das vom Präsidenten des Landgerichts als Geschäftszimmer genehmigt wurde, handelt es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer, wenn es nach den baulichen Gegebenheiten (u.a. gesonderter Zugang und Klingel, Schild mit Landeswappen, extra Schlüssel) …