Das Bundesverwaltunsgericht hält auch nach erneuter Überprüfung an den Grundsätzen seiner Urteile vom 30.10.20141; und vom 06.04.20172 zu den Rechtsfolgen der altersdiskriminierenden Besoldung von Beamten fest.
Bis zum Inkrafttreten des Art. 2 des Dienstrechtsanpassungsgesetzes für das Land …