Wird einem Beschäftigten nur vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen, liegt keine Höhergruppierung vor1. Der Beschäftigte bleibt vielmehr der Entgeltgruppe zugehörig, in die er eingruppiert ist2.
Die persönliche Zulage nach § 14 TVöD-AT berücksichtigt jedoch die mit …