Eine altersabhängige Herabsetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ohne Herabsetzung des Arbeitsentgelts stellt eine unmittelbare Benachteiligung der jüngeren Mitarbeiter wegen des Alters dar.
Eine in einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Herabsetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach dem Lebensalter benachteiligt die jeweils jüngeren Beschäftigten …