Eine Rechtsbeschwerde gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Oberlandesgerichts ist nur statthaft, wenn sie nicht durch das Beschwerdegericht ausdrücklich zugelassen wurde (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO).
Das Gesetz sieht im Prozesskostenhilfeverfahren die Möglichkeit der …