Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen der § 30 und § 32 Absatz 2 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG)1 ohne Erfolg, mit denen der Erwerb der Qualifikation für die neue Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ für vormalige Rettungsassistenten geregelt wird.
Das …