Notwehr mit der Kleinkalibergewehr

Nach den von der Rechtsprechung für die Grenzen der Notwehr unter Benutzung einer Schusswaffe aufgestellten Grundsätzen darf der Angegriffene grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt; dem lebensgefährlichen Einsatz einer …

Die Suche nach dem Presseinformanten

Die Durchsuchung in Redaktionsräumen oder Wohnungen von Journalisten darf nicht vorrangig dem Zweck dienen, den Verdacht von Straftaten durch Informanten aufzuklären. Erforderlich sind vielmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat der konkret betroffenen Presseangehörigen, die den Beschlagnahmeschutz nach § 97 …

Heidenauer Versammlungsrecht

Noch am Samstag hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom Freitag aufgehoben und die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom Donnerstag wiederhergestellt. Versammlungen in Heidenau konnten damit am Wochenende nach Maßgabe …

Notwehr mit der Schußwaffe

Der Angeklagte, der in Verteidigungsabsicht handelte, durfte diesen Angriff mit dem Mittel abwehren, das einen unmittelbaren Erfolg versprach. Nach allgemeinen notwehrrechtlichen Grundsätzen ist der Angegriffene berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; der …

Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid – und der Klagegegenstand

Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können.

Solche selbständige Regelungen …

Der an den verstorbenen Gesellschafter gerichtete Gewinnfeststellungsbescheid – und die Ablaufhemmung

Bei einem Gewinnfeststellungsbescheid besteht keine Ablaufhemmung, soweit dieser an verstorbenen Gesellschafter als Inhaltsadressat gerichtet ist.

Ein gegenüber einem verstorbenen Gesellschafter ergangener Gewinnfeststellungsbescheid ist nichtig und wahrt die Feststellungsfrist gegenüber diesem Gesellschafter nicht. Daraus folgt des Weiteren, dass die Klage, mit …

Hochwasserschäden – und die Amtshaftung

Hochwassergeschädigten Eigenheimbesitzern steht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Dresden kein Amtshaftungsanspruch gegen die Gemeinde zu, die in ihrem Bebauungsplan eine Bebauung in den vom Hochwasser 2013 betroffenen Überschwemmungsgebieten ermöglicht hat.

Die Kläger, die im Gemeindegebiet der beklagten Gemeinde Nünchritz gelegenen Grundstücke …