Ein unbegleiteter Minderjähriger hat einen Anspruch darauf, dass über seinen Asylantrag in dem Staat entschieden wird, der nach den Dublin-Bestimmungen für ihn zuständig ist. Insoweit sind die Bestimmungen der Dublin-Verordnungen individualschützend.
Dieser Entscheidung desBundesverwaltungsgerichts lag der Fall eines irakischen Staatsangehörigen …