Gemeinden sind grundsätzlich berechtigt, auf das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf eine örtliche Aufwandsteuer (Pferdesteuer) zu erheben.
Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall aus Hessen: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte die …