Die Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche des Nachlasspflegers fallen nicht unter die in § 10 Abs. 1 Nr. 1, 1a und 2 ZVG enthaltenen Rangvorrechte. Eine analoge Anwendung dieser Vorschriften scheidet mangels einer Regelungslücke aus.
§ 10 ZVG regelt die Rangordnung …
Gutgläubiger Eigentumserwerb, Nachmieter, Formalia bei der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen, Verjährungsprobleme, Probleme mit der Geschäftsgrundlage, Zahlungsprobleme in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Und jede Menge Prozessuales.