Bei einer gegen einen Vollstreckungsbescheid gerichtete Vollstreckungsabwehrklage sind die vorgebrachten Einwendungen, die den Anspruch selbst betreffen, präkludiert (§ 796 Abs. 2 ZPO).
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall beziehen sich die vom Schuldner vorgebrachten materiellrechtlichen Einwendungen auf …