Überobligatorische Leistungen schweizerischer privatrechtlicher Pensionskassen sind mit denen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nicht vergleichbar, wenn sie auf einem eigenständigen überobligatorischen privatrechtlichen Rechtsverhältnis beruhen1.
Für die Annahme eines solchen eigenständigen vom Obligatorium zu trennenden Rechtsverhältnisses müssen nicht nur von …
Auch im Dezember gab es wieder eine Reihe neuer Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, über die wir in der Rechtslupe berichtet haben und die wir Ihnen auf den Folgeseiten zusammengestellt haben.