Haftungsforderungen der Gesellschaftsgläubiger – und die Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters

Die Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters umfasst sämtliche Haftungsforderungen der Gesellschaftsgläubiger, die ihre Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft angemeldet haben, selbst wenn die Insolvenzforderungen vom Insolvenzverwalter oder einem Gläubiger bestritten und die Widersprüche nicht beseitigt worden sind.

Nach §

Die insolvente GbR – und der Haftungsprozess gegen den Gesellschafter

Der von einem Gesellschaftsgläubiger gegen die persönlich haftenden Gesellschafter eingeleitete Rechtsstreit wird kraft Gesetzes durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft unterbrochen.

Wenn der Rechtsstreit zwischen Gesellschaftsgläubiger und Gesellschafter im laufenden Insolvenzverfahren nicht durch den Insolvenzverwalter aufgenommen …

Der rechtwidrige begünstigende Verwaltungsakt – und das schutzwürdige Vertrauen

Ob ein (rechtswidriger) begünstigender Verwaltungsakt haftungsrechtlich schutzwürdiges Vertrauen begründet oder ob einer entsprechenden Vertrauensgrundlage objektive Umstände oder subjektive Kenntnisse beziehungsweise sich aufdrängende Erkenntnismöglichkeiten des Empfängers entgegenstehen, ist nicht erst eine Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB

Das Bonusprogramm der Genossenschaftsbank – als verdeckte Gewinnausschüttung

Zahlungen eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft aus einem Bonusprogramm für Genossenschaftsmitglieder sind Einkommensverwendungen und damit verdeckte Gewinnausschüttungen an die Genossen, wenn das Programm die Vorteile entgeltunabhängig gewährt.

Die von der Genossenschaftsbank in den einzelnen Streitjahren gebildeten Rückstellungen …