Mit der Intransparenz zweier Teilklauseln zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Riester-Rentenversicherungsverträgen hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB sind Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann einer Inhaltskontrolle …