Der Antragsteller nimmt an einer Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit mit dem Ziel teil, einen LKW-Führerschein zu erwerben. Der Senat geht bei der Auslegung seines Antrags davon aus, dass er sich nach Außerkrafttreten der ursprünglich angegriffenen Vorschrift gegen die entsprechende Regelung aus der aktuell geltenden Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 7. Januar 2021 (GV. NRW. 2021 S. 2b) in der zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 15. …