Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch den Nachweis einer Masernimpfung fordern und für den Fall, dass ein Nachweis von den Eltern nicht vorgelegt wird, auch ein Zwangsgeld androhen.
Nach dem Infektionsschutzgesetz – IfSG – müssen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut …















