Bestellung eines behandelnden Arztes zum Sachverständigen im Betreuungsverfahren

Die Betroffene wendet sich gegen die für sie eingerichtete Betreuung. Das Amtsgericht hat nach Einholung eines „Gutachtens“ und Anhörung der Betroffenen mit ihrer Einwilligung einen Berufsbetreuer für folgenden Aufgabenkreis bestellt: Vermögenssorge, Behörden-, Versicherungs-, Renten- und Sozialleistungsangelegenheiten, Gesundheitssorge, Organisation der ambulanten …