Unmittelbare Geltung der Regelungen der Heizkostenverordung für die Wohnungseigentümergemeinschaft?

Vorliegend wurden die Verbrauchskosten auf die einzelnen Sondereigentume gemäß den Vorschriften der Heizkostenverordnung verteilt. Hierbei ergaben sich nicht verbrauchte Heizkosten aus der Differenz zwischen den gesamten geleisteten Heizkosten und den vom Energieversorger abgerechneten Verbrauchskosten. Diese nicht verbrauchten Heizkosten wurden als …