Eine Fahrtenbuchauflage ist rechtmäßig, wenn nach einem Verkehrsverstoß die verantwortliche Person nicht ermittelt werden konnte und der Fahrzeughalter an der Aufklärung nicht mitgewirkt hat. Bereits ein Verstoß, der einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich ziehen würde, rechtfertigt die Anordnung. Nach …
Tag: 5. März 2026
Warten auf die Passagiere eines früheren Fluges ist kein außergewöhnlicher Umstand
Eine Fluggesellschaft kann sich nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, der einen vorangegangenen Flug betraf, wenn die Verspätung des späteren Fluges auf eine von ihr getroffene eigenständige Entscheidung zurückgeht und diese Entscheidung die entscheidende Ursache für die Verspätung ist. Dies …