Der Zeitpunkt des Asylersuchens ist maßgeblich für die Einstufung als Zweitantrag. Das Regelungskonzept des Zweitantrags (§ 71a AsylG) steht bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung mit Unionsrecht im Einklang. Danach setzt ein Zweitantrag den erfolglosen Abschluss eines Asylverfahrens in einem anderen …
