Die Kaskoversicherung kann die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer eine Gefahrerhöhung zu vertreten hat. Eine Gefahrerhöhung liegt insbesondere vor, wenn ein Fahrzeug in verkehrsunsicherem Zustand benutzt wird, wie es etwa bei vollständig abgefahrenen Reifen der Fall ist. Die Pflicht des …