Eine Streikteilnahme kann es rechtfertigen, dass der Arbeitgeber die Höhe eines übertariflichen Weihnachtsgelds mindert.
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Offenbach am Main ist der Arbeitgeber berechtigt, auch Fehlzeiten von Arbeitnehmern infolge Streikteilnahme anspruchsmindernd bei übertariflichen Sonderzahlungen berücksichtigen.
Voraussetzung hierfür ist …
