Differenzlohnansprüche wegen einer Benachteiligung aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung

Die Parteien streiten über Differenzlohnansprüche, die der Kläger wegen einer Benachteiligung aufgrund seiner Teilzeitbeschäftigung beansprucht. Der Kläger ist bei der Beklagten als Rettungsassistent auf der Grundlage eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses tätig. Die Beklagte betreibt ein Unternehmen, das im Auftrag des Rettungszweckverbandes …

Unzulässige Differenzierung im Stundenlohn

Die Differenzierung im Stundenlohn (€ 17 / € 12) zwischen „hauptamtlichen“ (Voll- und Teil-zeit) und „nebenamtlichen“ Beschäftigten (geringfügige Beschäftigung) im Rettungsduienst ist nicht sachlich gerechtfertigt. Die Tatsache, dass die „hauptamtlich“ Beschäftigten von der Arbeitgeberin in den Dienstplan eingeteilt werden und …

Der Streik an der Uniklinik

Die Streikmaßnahmen am Universitätsklinikum Bonn sind nach Ansicht des Arbeitsgerichts Bonn zulässig. Das Arbeitsgericht hat einen Antrag des Universitätsklinikums Bonn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Damit ist die ver.di Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft berechtigt, weiterhin zu Streikmaßnahmen der Tarifbeschäftigten aufzurufen und …