Bodenmarkierungsarbeiten – und die Beitragspflicht im Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft

Bodenmarkierungsarbeiten fallen nicht unter den betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Zwar hat die Arbeitgeberin mit ihren Bodenmarkierungsarbeiten, die arbeitszeitlich überwiegend durchgeführt wurden, baugewerbliche Tätigkeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV erbracht. Allerdings handelt …