Trotz ALG II-Bezug Corona-Soforthilfe?

ALG II-Bezug hindert nicht die Möglichkeit einer bestehenden Haupterwerbstätigkeit. Es liegt daher kein Subventionsbetrug vor, wenn ein Angeklagter zur Zeit der Antragstellung Jobcenterleistungen bezog und daneben als uneinbringliche vollschichtige Haupterwerbstätigkeit eine Flüchtlingshilfe betreibt (mit wöchentlicher Arbeit von 5 Tagen bis …

Betrug bei Corona-Soforthilfen

Der mehrfach vorbestrafte Betroffene wurde im hiesigen Verfahren mit Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 22. Juni 2020 wegen Subventionsbetruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde das Urteil …