2Gplus-Regelung für Sonnenstudios in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat auf die Eilanträge zweier Sonnenstudiobetreiber die 2Gplus-Regelung für Sonnenstudios vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nach der geltenden nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung dürfen Hallenschwimmbäder, Wellnesseinrichtungen, zu denen neben Saunen unter anderem auch Sonnenstudios zählen, sowie vergleichbare Freizeiteinrichtungen, bei deren Nutzung …