Die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer einschliesslich eventueller Steuerbefreiungen richtet sich nach den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung II (ehemals Kraftfahrzeugbrief). Wie sieht es nun aus, wenn ein Halter ein Fahrzeug erwirbt und die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung gegeben wären, er dies indes …