Kein Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer, die der Arbeitnehmer aufgrund eines Rückgriffsanspruch erstattet hat

Kirchensteuerbeträge, für die der Arbeitgeber in Haftung genommen wurde und die der Arbeitnehmer aufgrund eines Rückgriffsanspruchs erstattet hat, können von diesem nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Im …