Gewerbliche Mieter, z.B. Gaststätten und Einzelhändler, aber auch Fitnessstudios etc. waren in erheblichem Maße von den Vorschriften und Beschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie betroffen. Soweit sie durch die gesetzlichen Beschränkungen die angemieteten Räumlichkeiten nicht nutzen konnten, stellt sich natürlich die Frage, …