Bezieher von Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) haben keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für den Kauf von FFP2-Masken. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Eine Familie aus dem Wetteraukreis, die Hartz-IV-Leistungen bezieht, beantragte ab März 2021 zusätzliche Leistungen für die Beschaffung …