Bei der Regelung der Verpflichtung zur unverzüglichen Rückerstattung des Reisepreises im Fall des Rücktritts handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung (§ 651 h Abs. 5 BGB, § 3 a VWG) Tenor I. Der Beklagten wird untersagt, in einem Pauschalreisevertragsverhältnis mit …