Die von der Antragsgegnerin verfügte Schließungsanordnung für das von der Antragstellerin betriebene Café mit Wirkungsdauer bis zum 26. Mai 2021, längstens bis zum Ablauf der Gültigkeit der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt …