In der Telegrafenstraße in Wermelskirchen muss der Radverkehr gegen die Einbahnstraße nicht zugelassen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und die Klage eines Bürgers abgewiesen. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der Kläger begehrte die Zulassung des Radverkehrs …