§ 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 IfSG ist einer erweiternden Auslegung im Wege der Analogie zu Gunsten einer Gleichbehandlung vergleichbarer Lebenssachverhalte unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zugänglich. Weitläufige Außenbereiche von Freilicht- und „Freiluft“-Museen sind zunächst aus infektiologischer Sicht mit …