Vorübergehende Beschränkung auf medizinisch dringliche planbare Maßnahmen in Notfallkrankenhäusern rechtmäßig

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die den Notfallkrankenhäusern und Notfallzentren durch die Zweite Krankenhaus-Covid-19-Verordnung auferlegte Beschränkung der Behandlung von Patientinnen und Patienten rechtmäßig ist. Danach dürfen diese unter Einhaltung vorgegebener Reservierungs- und Freihaltequoten nur noch medizinisch …