Die Anordnung einer Maskenpflicht an niedersächsischen Grundschulen ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Aus einem ärztlichen Attest zur Glaubhaftmachung der gesundheitsbedingten Befreiung von der Maskenpflicht muss sich regelmäßig nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund der Verpflichtung alsbald zu …