Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, Verstöße der Antragsteller gegen die sich aus § 3a der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO ergebende nächtliche Ausgangsbeschränkung sanktionsfrei zu dulden, sofern die Antragsteller zum Zeitpunkt des Verstoßes einen negativen Corona-Schnelltest oder Corona-PCR-Test vorweisen …