Berufsbetreuer sind gewerblich tätig

Ein Berufsbetreuer i.S. der §§ 1896 ff BGB erzielt Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb und ist somit gewerbesteuerpflichtig. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ausgebildeter Diplom-Pädagoge und Gestalttherapeut und war in den Streitjahren (1995 …