Streit um die Rückbaupflicht von Einbauten

Will ein Vermieter vom ausziehenden Mieter den Rückbau von Einbauten verlangen, so muss er nachweisen können, dass die fraglichen Einbauten auch vom Mieter eingebracht wurden – andernfalls besteht keine mieterseitige Rückbaupflicht. Beweisschwierigkeiten nach langer Mietzeit und mehrfache Eigentumswechsel rechtfertigen keine …