Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen gilt auch für Geimpfte

Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen Eilantrag zweier Antragsteller gegen zusätzliche nächtliche Kontaktbeschränkungen der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen abgelehnt. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der Landkreis Gießen hat in der aktuellen Fassung seiner Allgemeinverfügung unter anderem weitergehende Kontaktbeschränkungen …