Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot zweier Versammlungen der Querdenken-Bewegung am 17. April 2021 in Kempten bestätigt. Zwei verschiedene Antragsteller hatten einerseits einen sich fortbewegende Versammlung (Aufzug) mit 2.000 Teilnehmern, andererseits eine stationäre Kundgebung mit 8.000 Teilnehmern angemeldet. Beide Versammlungen …