Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft mit dem Jugendamt

Eine Aufhebung der Tagespflegeerlaubnis wegen nachträglich entfallender Eignung ist nur bei konkreten, schweren Pflichtverletzungen gerechtfertigt. Der Entzug der Erlaubnis zur Kindertagespflege stellt das letzte Mittel zur Gewährleistung des Kindeswohls dar. Die Kooperationsbereitschaft mit dem Jugendamt ist – rein rechtlich betrachtet …