Eilantrag eines Bekleidungsgeschäfts gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Öffnungsverbot

Die Antragstellerin mit Hauptsitz in Hamburg vertreibt Bekleidung. Der Vertrieb erfolgt vor allem über Einzelhandelsfilialen in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. In dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg betreibt die Antragstellerin fünf Filialen. …

Eilantrag eines Bekleidungsgeschäfts gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Öffnungsverbot

Die Antragstellerin mit Hauptsitz in Hamburg vertreibt Bekleidung. Der Vertrieb erfolgt vor allem über Einzelhandelsfilialen in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. In dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg betreibt die Antragstellerin fünf Filialen. …